Übersicht über die verfügbaren
Vokationsmodule 2011
Nähere Infos
1.
Wer in den Kurs einsteigen möchte, meldet sich bei dem/der für ihn zuständigen Schuldekan/Schuldekanin. Er oder sie sollte Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sein, bereits mindestens ein Jahr unter Aufsicht des Schuldekans Religionsunterricht geben, und das zweite Staatsexamen sollte mindestens drei Jahre zurückliegen. Nach einem Beratungsgespräch kann der/die Kandidat/in in den Kurs einsteigen.
• Einstieg
flexibel und jederzeit
• Mitglied der
Ev. Landeskirche
• 1 Jahr eigene
RU-Erfahrung
• 3 Jahre nach
2. Examen
• Anmeldung beim
Schuldekan
• Beratungsgespräch
• Fortführung
des RU unter Aufsicht
des/der Schuldekans/Schuldekanin
2.
Gleichzeitig steigt man in das modulare Vokationskurssystem im Sinne von berufs-begleitenden Weiterbildungsveranstaltungen ein. Der Vokationskurs orientiert sich an den sieben Dimensionen des Bildungsplanes 2004. Jeder muss dazu Fortbil- dungen nachweisen, welche sowohl die theologischen Grundlagen als auch unterrichtspraktische Ideen zur jeweiligen Dimension vermitteln.
• Beginn mit berufsbegleitenden
Fortbildungen
3.
Enge Abstimmung mit dem/der zuständigen Schuldekan/Schuldekanin, eine kon- tinuierliche Kursberatung, das persönliche Gespräch sowie Unterrichtsberatung während des Kurszeitraumes sind unerlässlich.
• Kursberatung und Gespräch
4.
Die modulare Struktur des Vokationskurses ermöglicht den Teilnehmenden, den Kurs mit individuellen Schwerpunkten und mit unterschiedlicher Dauer — in der Regel innerhalb von drei Schuljahren — zu durchlaufen. Sie können sich auch länger Zeit lassen oder das Kurspensum schon in 2 Jahren erarbeiten. Damit kommen wir der unterschiedlichen Zeit- und Interessensituation unserer Lehrkräfte entgegen.
• Regeldauer 3 Jahre
• individuell flexible Gesamtdauer
5.
In den regionalen Fortbildungsprogrammen der teilnehmenden Schuldekane/Schuldekaninnen werden regelmäßig geeignete Fortbildungen angeboten werden. Sie sind entsprechend als Vokationsmodule gekennzeichnet. Diese Module sind auch offen für die Teilnahme weiterer interessierter RU-Unterrichtender.
Folgende Schuldekansbezirke bzw. SchuldekanInnen nehmen am Modularen Vokationssystem teil:
■ Ludwigsburg und Besigheim, Dr. Johannes-Christoph von Bühler
■ Backnang und Marbach, Birgit Sendler-Koschel
■ Schorndorf und Waiblingen, N.N.
■ Ditzingen und Leonberg, Sören Schwesig
■ Vaihingen/Enz und Mühlacker, Gabriele Karle
■ Bernhausen und Esslingen, Heiner Köble
■ Kirchheim/Teck und Nürtingen, Renate Schullehner
■ Bad Cannstatt und Zuffenhausen, Manfred Scholl
■ Stuttgart und Degerloch, Hans-Peter Krüger
6.
Was wird erwartet?
■ Jeder besucht zu jeder der 7 Dimensionen 1 ganztägige oder wahlweise 2 halbtägige Fortbildungsveranstaltungen. Es müssen Module zu allen Dimensionen belegt werden. Die Fortbildungen können entweder bei den SchuldekanInnen, beim PTZ oder bei einer anderen landeskirchlich anerkannten Bildungseinrichtung besucht werden. Dies sollte in Zweifelsfällen vorher mit dem/der zuständigen Schuldekan/Schuldekanin besprochen werden. Von jeder Fortbildung benötigt man eine beglaubigte Teilnahmebescheinigung (ein Testat).
■ Darüber hinaus ist die Teilnahme an 2 theologisch-religionspädagogischen Studien-Wochenenden zu einer der Dimensionen verpflichtend. Solche Wochenenden werden regelmäßig von den SchuldekanInnen angeboten. Werden mehr als 2 Studien-Wochenenden besucht, so kann ab dem dritten ein solches als 1 ganztägiges Modul zur entsprechenden Dimension angerechnet werden.
■ Des weiteren ist die Teilnahme an 6 aufeinander folgenden Treffen einer Praxis-Austauschgruppe verpflichtend. Der Zeitraum kann während der gesamten Kurszeit frei gewählt werden. Solche Praxis-Austauschgruppen werden von den SchuldekanInnen regelmäßig angeboten.
• insgesamt 14 halbtägige oder
7 ganztägige Fortbildungen
zu den Dimensionen (Bildungsplan)
• alle 7 Dimensionen müssen
gleichwertig vorkommen
• freie Wahl aus den aktuellen
FoBi-Angeboten aller teilneh-
menden SchuldekanInnen oder
des PTZ.
• 2 Studien-Wochenenden
• 6 Treffen einer Praxis-
Austauschgruppe
7.
Wenn alle Kursleistungen erbracht und nachgewiesen sind, findet ein Vokations-gespräch mit dem/der zuständigen Schuldekan/Schuldekanin statt. Daraufhin kann die Vokatio beim OKR beantragt werden. Die Verleihung der Vokatio soll bei dem/der jeweils zuständigen Schuldekan/Schuldekanin im Rahmen des örtlichen Vokationsgottesdienstes stattfinden.
• Vokationsgespräch bei
Schuldekan/Schuldekanin
• Vokationsantrag an den OKR
• Vokationsübergabe im örtlichen
Vokationsgottesdienst
8.
Die Kosten für das Wochenende sowie die Fahrtkosten zu den Kursen können leider nicht erstattet werden.